Hospizdienst Thurgau

Einsätze

Ziel
Die Freiwilligen unterstützen und begleiten schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen. Sie tragen im Rahmen ihrer Möglichkeit zu deren Wohlbefinden bei.

Organisation
Die Einsatzleitung (EL) klärt mit den beteiligten Fachpersonen unter Einbezug der Angehörigen die Bedürfnisse der Kranken ab. Sie bestimmt Dauer und Zeitpunkt der jeweiligen Einsätze und stellt die fachliche Unterstützung durch das Fachpersonal sicher. Abmachungen zwischen Begleiterinnen und Kranken und/oder deren Angehörigen sollten nicht ohne Rücksprache mit der EL getroffen werden. Nach einem Einsatz nimmt die EL mit den Freiwilligen Kontakt auf.

Aufgabenbereich
Grundsätzlich sind Angehörige und Fachpersonen für die Pflege zuständig. Die Freiwilligen übernehmen keine medizinische, pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Aufgaben. Sie übernehmen aber gerne kleine Verpflichtungen, die im Rahmen der menschlichen Begleitung Sinn machen (separates Blatt). Jegliche Beeinflussung durch Glaubens- und Heilslehren, sei es durch Wort, Schrift, Bild . . . ist untersagt.

Schweigepflicht
Die Freiwilligen dürfen vertrauliche Fakten, namentlich was die Persönlichkeit der Kranken und deren Angehörigen betrifft, wie z.B. Krankheit, Verhaltensweisen, persönliche Verhältnisse, nicht verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Austritt aus der Freiwilligenarbeit.

Spesen
Vergütet werden die Fahrspesen von und zum Einsatzort.
(Bahnbillet 2. Klasse respektive 80 Rp. pro Kilometer)

Versicherung
Die Freiwilligen sind für Haftpflichtfälle versichert. Für ihre Kranken- und Unfallversicherung, sind sie selber verantwortlich.

Geschenke
Mit Ausnahme kleiner Aufmerksamkeiten dürfen die Freiwilligen keine Geschenke annehmen. Allfällige Geldgeschenke oder Legate gehen an den Hospizdienst Thurgau.

Erfahrungsaustausch / Weiterbildung
Die Einsatzleitung organisiert regelmässige Treffen und Weiterbildungen. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Unterstützung und der Weiterbildung. Die Veranstaltungen sind kostenlos und obligatorisch.

Sozialausweis
Bei Abschluss der freiwilligen Mitarbeit im Hospizdienst Thurgau oder auf Wunsch, wird ein Sozialausweis ausgestellt. Er bestätigt die ehrenamtliche Tätigkeit und dient als Ergänzung zum persönlichen Leistungsausweis bei einer Stellensuche, bei Wiedereinstieg oder Bewerbung für ein öffentliches Amt.
Verantwortlich: Brigitte Manser     Bereitgestellt: 13.09.2016    Besuche: 111 Monat 
aktualisiert mit kirchenweb.ch